100 Jahre Grundschule

Im Jahr 1919 wurde mit der Weimarer Reichsverfassung die allgemeine Schulpflicht durch die „für alle gemeinsame Grundschule“ beschlossen. „Zum ersten Mal in der deutschen Geschichte sollten alle Kinder gemeinsam zur Schule gehen, unabhängig von ihrer wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Stellung oder dem Religionsbekenntnis der Eltern“, so beschrieb Bundespräsident Steinmeier in seiner Rede in der Paulskirche die Geburtsstunde der Grundschulen und einer der essentiellen Schritte für die Demokratie und Chancengleichheit in Deutschland;  einem elementaren Bestandteil unseres Grundgesetzes.

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